Datenschutz

Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und § 3 Abs. 5 Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) darüber unterrichtet, dass der Anbieter seine Adressdaten in maschinenlesbarer Form erfasst und für sich aus dem Vertrag ergebende Aufgaben maschinell verarbeitet. Zudem werden Login- und Zugriffsdaten für Beweiszwecke gespeichert. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.

Soweit sich der Anbieter zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter bedient, ist er berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.
Beide Vertragspartner stehen dafür ein, dass das jeweils mit der Vertragsabwicklung befasste Personal die einschlägigen Datenschutz- und sonstigen relevanten Rechtsbestimmungen kennt und beachtet.

Beide Vertragsparteien müssen Passworte geheim halten und diese unverzüglich ändern, sobald die Vermutung besteht, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von dem Passwort erhalten haben. Der Kunde wird den Anbieter sofort unterrichten, wenn ein entsprechender Verdacht besteht. Gleiches gilt umgekehrt für den Anbieter, wenn er Änderungen an Passwörtern vornimmt, die für den Kunden und dessen Tätigkeiten von Bedeutung sind. Die Übermittlung der neuen Passwörter erfolgt gemäß Absprache zwischen den Vertragsparteien ausschließlich an dazu besonders autorisierte Personen des jeweiligen Vertragspartners.

Der Anbieter darf auf der Grundlage des TDDSG bzw. den jeweils geltenden bereichsspezifischen Datenschutzregelungen personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses notwendig ist.

Der Anbieter erfasst die aktuelle "IP-Nummer" des Kunden bei Aufgabe der Bestellung und Nutzung des Kundenmenüs zusammen mit Datum, Uhrzeit und weiteren relevanten Daten. Diese werden vertraulich behandelt und nicht zur Erstellung von Nutzerprofilen oder dergleichen verwendet. Sie dienen vielmehr ausschließlich dem Zweck, eine Bestellung oder Vorgänge im Kundenmenü bei Problemen, Unklarheiten usw. nachvollziehen zu können. Zudem behält sich der Anbieter das Recht vor, diese Daten auf Verlangen einer Staatsanwaltschaft oder eines ordentlichen Gerichts offen zu legen.